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   BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73   

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https://dejure.org/1974,1849
BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73 (https://dejure.org/1974,1849)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1974 - III B 103.73 (https://dejure.org/1974,1849)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1974 - III B 103.73 (https://dejure.org/1974,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines in Riga beheimateten Juden - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73
    Lediglich ist für Personen, die nach ihren Bestätigungsmerkmalen als Deutsche angesehen werden und die im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 oder in Danzig gelebt haben, vom Senat dann eine tatsächliche Vermutung für ihre deutsche Volkszugehörigkeit angenommen worden, wenn sie sich in der vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung konform verhalten haben (Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 39]).

    Nicht ersichtlich ist, inwiefern das angefochtene Urteil von dem schon erwähnten Urteil des Senats vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - (Buchholz a.a.O. Nr. 39) abweichen soll, das sich mit dem Bekenntnis einer (staatenlosen) Person zum deutschen Volkstum beschäftigt, die in einer fast ausschließlich vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung (Danzig) lebte.

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 83.69

    Dienstinstruktionelle Festellung der örtlichen Zuständigkeit bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73
    Unter anderem hat sich der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1970 - BVerwG III C 83.69 - (Buchholz a.a.O. Nr. 21) auch mit den Verhältnissen in Riga befaßt.
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73
    Aus dem vom Kläger - gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO - bezeichneten Urteil des VIII. Senats vom 26. April 1967 (BVerwGE 26, 344 [350]) läßt sich nicht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen, daß die Wahl des Vertriebenen, seine Ausbildung an einer deutschen oder deutschsprachigen Hochschule zu nehmen, in gleicher Weise als Bekenntnis zum deutschen Volkstum angesehen werden müsse, wie die Wahl deutscher Unterrichtsanstalten durch jüdische Eltern.
  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69

    Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu diesem Fragenkomplex in seinem Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - (Buchholz 427.207 § 5 Nr. 27) dahin zusammengefaßt, daß ein durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachtes Bekenntnis sich auch aus dem Gesamtverhalten des Verfolgten ergeben könne und daß dies der Fall sei, wenn er sich selbst als zum deutschen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger beurteilt worden ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73
    Das wäre nur der Fall, wenn zu erwarten wäre, daß die Entscheidung in künftigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit im Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80

    Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft

    Mit anderen Worten kann in den "deutschen Ursprungsgebieten", aber auch nur dort (vgl. dazu Urteile vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 85.74 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 46 = ZLA 1976, 86] und vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 6.77 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 57 = ZLA 1978, 124]; ferner Beschlüsse vom 31. Juli 1974 - BVerwG 3 B 103.73 - und vom 10. September 1976 - BVerwG 3 B 6.75 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 41 und 50]), auf ein nach außen hin besonders erkennbares aktives Verhalten hinsichtlich eines Bekenntnisses im Sinne des § 6 BVFG verzichtet werden, während es in Vielvölker- und Minoritätenstaaten auf ein solches aktives Tun ankommt, nämlich auf das Vorliegen eines Verhaltens, aus dem derjenige, der es wissen wollte, den Schluß auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen konnte und sollte.
  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 31.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des Bekenntnisses

    Der beschließende Senat hat auch entschieden, daß bei Unerweislichkeit, ob der Geschädigte deutscher Volkszugehöriger war oder nicht war, der Antragsteller die Feststellungslast trägt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 31. Juli 1974 - BVerwG 3 B 103.73 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 41] und vom 8. Juli 1976 - BVerwG 3 B 87.74 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 49]).
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